Häufige Fragen zu Praktikum USA

Visum

Die Visabestimmungen schreiben vor, dass Praktika, egal ob bezahlt oder unbezahlt, visumspflichtig sind. Das dafür vorgesehene Visum ist das J-1 Visum in den Kategorien „Student Internship“ (bis zu 12 Monate) oder „Professional Career Training“ (bis zu 18 Monate). Mitreisende Ehepartner oder andere Familienangehörige erhalten parallel ein J-2 Visum.

Das Department of State der USA hat zur Entlastung der Konsulate vorgeschrieben, dass grundsätzlich eine Vorprüfung der Papiere der Praktikanten und der Arbeitgeber durch eine dazu autorisierte Austauschgesellschaft (ein so genannter J-1 legal sponsor) stattzufinden hat. Nach abgeschlossener Vorprüfung, die unter anderem die Legitimität des Jobs, der Finanzen und der Arbeitszeiten schriftlich festhält, wird durch den „sponsor“ ein Formular DS-2019 ausgestellt. Erst wenn dieses Formular vorliegt, kann ein Konsulatstermin zu Ausstellung des Visums J-1 beantragt werden.

Es gibt das J-1 Visum in den unterschiedlichsten Kategorien. Für ein Praktikum zählt nur das J-1 Visum in den Kategorien „Student Internship“ und „Professional Career Training“. Es ist unwichtig, in welcher anderen Kategorie Sie vorher in den USA unterwegs gewesen sind. Die Zeiten dafür werden auch nicht angerechnet. Also: ein neues J-1 muss beantragt werden!

Ja, wenn

  • die zusammengezählte Zeit von altem und neuem Praktikum nicht 12 Monate als „Student Internship“ überschreitet, oder 18 Monate als „Professional Career Training“;
  • das neue Praktikum eindeutig auf einem höheren Niveau angesiedelt ist, also keine bloße Wiederholung oder Verlängerung vorliegt;
  • zwischen altem und neuem Praktikum ein genügender zeitlicher Abstand besteht: mindestens 3 Monate; besser 6 Monate bei „Student Internship“; 2 Jahre bei „Professional Career Training“ und auch bei Wechsel aus der Kategorie „Student Internship“ in die Kategorie „Professional Career Training“.

Das geht nicht, da die Visumsbedingungen vorsehen, dass man Vollzeit-Studierende(r) an einer staatlich anerkannten Hochschule außerhalb der USA sein muss, und mindestens im 2. Fachsemester.

Ja – entweder in der Kategorie „Student Internship“ J-1, in die man noch 12 Monate nach dem Abschlussexamen als „Absolvent(in)“ gehört; oder nach diesen 12 Monaten in der Kategorie „Professional Career Training“. Dazu muss man nach dem akademischen Examen mindestens 1 Jahr in seinem Fachbereich gearbeitet haben; oder -ohne akademische Würden- mindestens 5 Jahre fachberufliche Arbeit geleistet haben, die eng mit dem Praktikum zusammenhängt. Die Lehrzeit zählt dabei mit.

Grundsätzlich spielt die Staatsbürgerschaft für das Programm keine wesentliche Rolle. Wichtig ist, dass man einen festen Wohnsitz in Deutschland oder Österreich nachweisen kann oder als Vollzeitstudent an einer deutschen oder österreichischen Hochschule immatrikuliert ist. Als Nicht-EU-Bürger muss man eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland besitzen, die auch nach dem USA-Aufenthalt noch gültig sein muss.

Für einige Ursprungsländer gelten beim amerikanischen Konsulat längere Bearbeitungszeiten (z.B. Iran, Irak, Afghanistan u.a.m.). Dies gilt auch dann, wenn man die Staatsangehörigkeit inzwischen zu „deutsch“ gewechselt hat.

Man kann das Praktikum jederzeit beginnen, sollte allerdings dabei die Bearbeitungszeit von 6-8 Wochen beachten (es geht in Notfällen auch kürzer, aber das kostet sehr hohe Expressgebühren; z. Zt € 1.180). Man kann lt. Verordnung 30 Tage vor Praktikumsbeginn in die USA einreisen (CIEE empfiehlt höchstens 10 Tage, um keine Probleme mit der Immigrationsbehörde zu bekommen); nach dem Praktikum hat man noch einmal bis zu 30 Tage Zeit (die so genannte „grace period“), um innerhalb der USA zu reisen.

Bitte beachten: Die genauen Daten müssen schon bei der Anmeldung mitgeteilt werden, da man für den gesamten Aufenthalt in den USA, nicht nur für die Praktikumszeit, versichert sein muss. Im Zweifelsfall ist das frühestmögliche Abreisedatum ebenso wie das spätestmögliche Ausreisedatum anzugeben. Eine spätere Vorverlegung des Abflugtermins ist nicht möglich. Allerdings kann man problemlos einige Tage später als angegeben in die USA einreisen. Bei der Ausreise ist das angegebene Datum als spätestes Datum verbindlich. Man kann früher, aber nicht später ausreisen.

Ja, das ist möglich. Verlängerte Wochenenden etwa in Mexiko oder Kanada sind kein Problem. Unbedingt das DS-2019-Formular mitnehmen !

Längere Aufenthalte (ab 5 Tagen) müssen durch eine „confirmation“ des CIEE als J-1 Sponsor für die Grenzbehörde auf dem Formular DS-2019 legitimiert werden. Dazu spätestens 1 Woche vor Ausreise den CIEE benachrichtigen !! Wenn die Bestätigung des CIEE fehlt, kann es bei der Wiedereinreise Probleme geben.

Bitte beachten: Zu Aufenthalten außerhalb von Mexiko, Kanada und Virgin Islands siehe weiter unten unter Versicherung. Bei der Rückkehr nach Deutschland ist man über eine Auslandsversicherung NICHT versichert. Bitte selbst dafür sorgen, dass ein heimischer Versicherungsschutz vorhanden ist.

Mit dem J-1 Visum kann man so viel Geld verdienen wie man aushandeln kann. Viele Praktikumsfirmen bieten ein Gehalt oder auch einen Wohn- und Essenszuschuss an. Es hängt alles vom individuellen Verhandlungsgeschick ab. Vorschriften gibt es da keine.

Man muss pro Aufenthaltsmonat in den USA bei der Visumsbeantragung mindestens $ 1.000 nachweisen. Wenn die schon zumindest teilweise über den Praktikumsvertrag abgedeckt sind, umso besser.

Praktikum & Praktikumsvermittlung

In folgenden Fachgebieten und Berufsfeldern können Sie mit einem J-1 Visum über CIEE ein Praktikum in den USA absolvieren:

  • Kommunikation, Information, Medien
  • Wirtschaft, Handel, Finanzen
  • Ingenieurwesen und IT
  • Naturwissenschaften und Mathematik
  • Architektur und Landschaftsarchitektur
  • Rechtswissenschaften
  • Öffentliche Verwaltung
  • Industrie- und Technikberufe
  • Geistes-, Politik- und Sozialwissenschaften
  • Hotellerie und Tourismus

Mit einer weiteren J-1 Partnerorganisation können wir über die oben angeführten Fachgebiete hinaus auch Praktika in den künstlerisch-kreativen Bereichen ermöglichen, vor allem:

  • Kunstschaffen und Kulturwissenschaften
  • Museums- und Galeriewesen
  • Künstlerisches, technisches, industrielles Design
  • Kunstmarkt und Kunstgeschäft

Wenn Sie ein Praktikum in den folgenden Fachbereichen planen, achten Sie bitte auf folgende Einschränkungen:

  • Land- und Forstwirtschaft: Praktika im Bereich Landwirtschaft sind auf eine Dauer von 12 Monaten beschränkt. Die Teilnehmer dürfen bei ihren Aufgaben nicht direkt mit Tieren in Kontakt kommen.

  • Lehrtätigkeit/Unterrichtspraktika in Schulen sind nur im administrativen Bereich möglich, oder wenn es sich um eine observierende Tätigkeit handelt. Es dürfen keinerlei unterrichtende Tätigkeiten durchgeführt werden.

  • Sozialarbeit/Psychologie/Tiermedizin/medizinische o. pflegerische Berufe: Praktika in diesen Bereichen sind nur ohne Patienten- bzw. Klientenkontakt als reine Observierungstätigkeit möglich.

  • Tourismus/Hospitality: Praktika in diesem Bereich sind auf 12 Monate beschränkt. In Ausnahmen kann das Praktikum bis zu 18 Monate dauern, wenn es sich um bestimmte Teilbereiche wie beispielsweise Management handelt. Praktika in Motels und Hotels mit weniger als 4 Vollzeit-Angestellten sind unzulässig.


Unzulässige Fachbereiche

Praktika in folgenden Bereichen lassen sich mit einem J-1 Visum in der Kategorie Intern/Trainee über CIEE grundsätzlich nicht durchführen:

  • Humanmedizin
  • Veterinärmedizin
  • Pharmazie
  • Kinderbetreuung/au pair/summer camp
  • „unskilled labor“ etwa im Baugewerbe, in Fabriken u.ä.
  • Luftverkehr
  • „Home Office“
  • Leih- und Zeitarbeit
  • „Tresenarbeit“ als Verkäufer oder in Fast Food-Ketten
  • reine Forschungsarbeiten (eine Bachelor- oder Masterarbeit kann nur „neben“ einer 32-stündigen Arbeitstätigkeit in einem Betrieb geschrieben werden. Nur die Betriebsarbeit zählt dann als Praktikum).

Für all diese Tätigkeitsbereiche gibt es gesonderte Visumskategorien, die auf der Webseite der amerikanischen Botschaft/des Konsulats aufzufinden sind.

Die Visumsbestimmungen für J-1 schreiben vor, dass die Arbeitszeit mindestens 32 Stunden pro Woche betragen muss. Davon dürfen höchsten 10 % Aushilfstätigkeiten umfassen. Die tatsächliche Arbeitszeit vereinbart man direkt mit dem Arbeitgeber. Üblich sind in den USA ca. 40 Wochenstunden sowie evtl. Überstunden.

Das Praktikum über ein J-1 Visum muss einen direkten Studien- oder Berufsbezug vorweisen, d.h. wesentliche, im Studium bzw. in der Ausbildung erworbene Kenntnisse müssen im Praktikum angewendet und vertieft werden. Wenn man etwa Biologie studierst, ist ein Praktikum in Accounting oder Marketing nicht zulässig, auch wenn man neben dem Studium etwa bei einem Steuerberater oder in einer Marketingagentur jobbt. Bei Berufstätigen ohne akademischem Abschluss muss die Ausbildung und die Tätigkeit danach, oder eine mindestens fünfjährige Vollzeit-Berufserfahrung zu dem gewünschten Praktikum hinleiten.

Nein. Das J-1 Visum ist keine generelle Arbeitsgenehmigung, sondern auf eine bestimmte Tätigkeit als Praktikum bei einem bestimmten im DS-2019 Formular eingetragenen Arbeitgeber begrenzt. Weder Jobben nebenbei noch ehrenamtliche Tätigkeiten sind mit dem J-1 Praktikumsvisum erlaubt.

Ein Praktikumswechsel vor Ort ist nur möglich, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen, – etwa wenn die Firma schließt, die vereinbarten Praktikumsinhalte nicht eingehalten werden oder die vereinbarte Bezahlung wiederholt nicht eingehalten wird. In solchen Fällen muss vor Ort CIEE eingeschaltet werden, um die Sachlage prüfen und gegebenenfalls einen Wechsel zu genehmigen. Ein Abbruch des Praktikums ohne vorherige Rücksprache mit und Genehmigung durch CIEE führt dazu, dass eine alternativ gefundene Stelle nicht angetreten werden kann, da CIEE die Verantwortung für die Legitimität des neuen Jobs nicht übernehmen kann.

CollegeCouncil ist keine Jobvermittlung. Wir vermitteln Praktika-Suchende jedoch gern über den Kontakt zu unserem Partner Adout International.

AdoutI vermittelt seit Jahren zuverlässig Praktikanten in allen möglichen Berufsfeldern in amerikanische Firmen gegen eine einmalige Gebühr von EUR 600 für unbezahlte Praktika gleich welcher Dauer. Bezahlte Praktika sind ebenfalls möglich. Die Höhe der einmaligen Gebühr dafür hängt ab von der gewünschten Gehaltshöhe (siehe dazu unsere Webseite "Fachpraktikum USA").

Das Standardprogramm J-1 Service geht davon aus, dass sich die Teilnehmer selbständig eine Stelle suchen. Unser „Leitfaden“ im Infocenter dieser Webseite,  Tipps zu Praktika und zur Jobsuche in Angloamerika, soll bei der selbständigen Suche helfen.

Auf Anfrage unterstützt CollegeCouncil diese Suche gern durch eine Firmenliste der amerikanischen Firmen, die in den letzten 4 Jahren Praktikanten über unser USA-Programm aufgenommen haben. Diese Liste können Sie gern bei uns unentgeldlich anfordern.

Versicherung

Die Programmgebühr beinhaltet ein Basisversicherungspaket der J-1 Partnerorganisation CIEE nach den Vorgaben der amerikanischen Immigrationsbehörde. Diese Versicherung umfasst eine Kranken-, Unfall- und Reisegepäckversicherung. Die detaillierten Versicherungsbedingungen finden sich im Infocenter dieser Webseite.

Ja. Aus Verwaltungs- und Kostengründen kann CIEE nicht jede einzelne Versicherungspolice überprüfen. Außerdem muss CIEE im Notfall schnell über Versicherungsbedingungen Auskunft geben und helfen können. Dies ist nur mit einer Gruppenversicherung gewährleistet, deren Details man kennt. Jede Einzelpolice zu überprüfen bedeutet einen riesigen bürokratischen Aufwand.

Es steht jedem frei, seine Auslandsversicherung ruhen zu lassen bzw. beitragsfrei zu stellen, oder sie im Hintergrund als doppelten Schutz weiterlaufen zu lassen.

Ja. Es ist zwar nicht möglich, den Versicherungszeitraum der CIEE-Versicherung nachträglich zu ändern; aber CollegeCouncil kann den gewünschten Zeitraum über eine andere Versicherung abdecken. Wichtig: Vorerkrankungen sind dabei nicht versichert !!

CIEE stellt für die Verlängerung des J-1-Zeitraums ein neues DS-2019 aus, das direkt an den Zeitraum des alten DS-2019 anschließt. Damit wird dann sofort der neue Versicherungszeitraum begonnen. Wichtig: während des bisherigen Praktikums aufgetretene Vorerkrankungen sind nun nicht abgedeckt!

Ja. Die im Programm enthaltene Versicherung gilt in den USA, Kanada, Mexiko und auf den US Virgin Islands. Bei Aufenthalt in anderen Ländern kann CollegeCouncil über eine alternative Versicherung die Risiken abdecken. Vorerkrankungen sind dabei allerdings nicht versichert.

Programmgebühren

Die Programmgebühren richten sich nach der Länge des Aufenthalts in den USA (immer gerechnet in vollen Monaten!), der durch die im Programm enthaltene Versicherung komplett abgedeckt sein muss. Die Gebühren steigen daher im monatlichen Rhythmus. Eine Berechnung nach Wochen oder Tagen ist nicht möglich. Der Programm-Monat beginnt am Tag der Abreise. Bei Abreise am 1. Januar endet z. B. der Monat am 31. Januar. Bei Ausreise am 15. Januar endet der Monat entsprechend am 14. Feburar.

Oder: Wenn man vom 12. Januar bis zum 11. April in den USA aufhalten möchte, werden 3 Monate berechnet, wenn man am 12. April erst zurückreist, sind es bereits 4 Monate. Eine Übersicht über die Programmgebühren findet sich in den Programmpapieren im Infocenter dieser Webseite.

Nach Eingang der Bewerbungsunterlagen stellt CollegeCouncil eine Eingangsbestätigung inklusive Rechnung über die anfallenden Programmgebühren aus. Die dort angeführte Summe wird sofort fällig. In Ausnahmefällen ist Teilzahlung nach vorheriger Absprache möglich.

Die Konsulatsgebühr von derzeit € 185 (ab 2023) bezahlt jede(r) TeilnehmerIn selbst direkt an das Konsulat (Anweisungen dazu sind im Programmpaket). Nicht enthalten in den Programmgebühren für den J-1 Service sind der Flug in die USA und zurück; sowie persönliche Ausgaben für Unterkunft, Verpflegung, Transport, Reisen, Ausflüge usw.