USA: Finanzielles - Förderungen für Auslandspraktika

Startkosten und Lebenshaltungskosten

Ihre Kalkulation von Startkosten und Lebenshaltungskosten für die USA hat wahrscheinlich ergeben, dass Sie

  • mit ca. € 2.000 Startkosten rechnen müssen, bis Sie mit dem richtigen Visum für ein Praktikum oder einen Unikurs oder Sprachkurs für ca. 4 Monate versehen, mit Krankenversicherung und Flug irgendwo in den USA ankommen.
  • mit ca. € 1.000 pro Monat Lebenshaltungskosten in einer der preiswerteren Gegenden der USA rechnen müssen.
  • wenn es unbedingt New York, Boston, Chicago, San Francisco oder ähnliche Metropolen sein müssen, schon mal bis zu € 1.000 zusätzlich für die Wohnung (bzw. € 500+ zusätzlich für ein kleines WG-Zimmerchen) aufzubringen sind. Nicht vergessen, dass 1 Monatsmiete Kaution üblicherweise verlangt wird. Wenn Sie einen Makler einschalten (in den USA bei Wohnungen eher ungewöhnlich), kann das auch noch einmal bis zu 2 Monatsmieten kosten. Die Kaution heißt dann häufig „deposit“ oder „registration fee“ und soll vorab bezahlt werden. Vorsicht Falle !! Auch wenn keine vernünftige Wohnung gefunden wird, ist das Geld weg !!
  • insgesamt also für 4 Monate ca. € 6.000 finanzieren müssen; für 6 Monate € 8.000 usw.

Wenn Sie das Geld nicht privat auftreiben können, müssen Sie sich nach Förderungen umsehen.

Grundsätzlich sollten Sie als Praktikant(in) nicht damit rechnen, dass Ihr amerikanischer Arbeitgeber einen größeren Teil dieser Kosten übernimmt. In gut 50% der Fälle wird kein Gehalt gezahlt. Je kürzer das Praktikum (unter 6 Monate) und je geringer die akademischen (noch ohne BA) und/oder praktischen Vorkenntnisse, desto unwahrscheinlicher ist eine Bezahlung. Allenfalls gibt es finanzielle Unterstützung durch Verpflegungsbons, ÖPNV-Transport-Tickets u.ä.

Folglich ist die Suche nach Geldgebern bzw. Fördermitteln für Auslandspraktika, und zwar länderspezifisch für die USA angesagt.

Zum Einstieg in dieses Feld bieten 4 solide Datenbanken gute Übersichten, bei denen man allerdings diejenigen, die die USA bzw. Nordamerika betreffen, herausfiltern muss. Man sollte alle 4 Datenbanken konsultieren, da sie zu unterschiedlichen Zeiten aktualisiert werden und auch nicht 100% deckungsgleich in der Erfassung sind.

Stipendiendatenbanken

  • Die Stipendiendatenbank des BMBF (Bundesministerium für Bildung und Forschung). Hier finden sich unter den unterschiedlichen Suchkriterien bis zu 150 Stipendienangebote für Nordamerika von den großen Förderern wie DAAD oder der Studienstiftung des Deutschen Volkes bis zu spezialisierten Stiftungen, die nur auf einen kleinen Kreis beschränkt sind (zum Beispiel von Journalismusstudierenden, von katholischen /protestantischen/jüdischen/muslimischen Studierenden, oder nur von Studierenden der FAU Nürnberg usw.) : www.stipendienlotse.de
  • Die Stipendiendatenbank des DAAD bietet immerhin für Nordamerika 6 Stipendienmöglichkeiten: www.daad.de. Wichtig dabei sind auch die Fahrtkostenzuschüsse, die der DAAD für ein selbstgesuchtes Praktikum vergibt, auch wenn man ansonsten kein Stipendium bekommt !!!
  • Die Stipendiendatenbank für ein Auslandspraktikum: www.mystipendium.de. Die Plattform bietet auch eine sehr umfangreiche und informative Ratgeber-Palette zu Themenbereichen rund um das Auslandspraktikum und seine Finanzierung.
  • Die Stipendiendatenbank des Staufenbiel-Verlags: www.mba-master.de nicht nur für Master-Studierende.

Auslands-BAföG

Für Bezieher der BAföG-Förderung ist das Auslands-BAföG eine sichere Finanzierungsquelle, wenn das Praktikum mindestens 3 Monate dauert, in der Prüfungsordnung ein Praktikum vorgeschrieben ist und ein Leistungsnachweis das bisherige ordnungsgemäße Studium von mindestens 3 Semestern bescheinigt.

Wichtig: für das Auslands-BAföG gelten andere Regeln als für das Inlands-BAföG – vor allem was die Anrechnung des Vermögens oder Einkommens sowohl des/r Antragstellers/in als auch der Eltern betrifft. Hier liegen die Werte höher, so dass auch jemand, der/die kein Inlands-BAföG bekommt, durchaus für das Auslands-BAföG in Frage kommen kann.

Man kann rechnen mit Unterstützung für den Lebensunterhalt (Grundbedarf), Wohnungskostenpauschale, Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung (Privatversicherung nötig, da die gesetzliche Krankenversicherung die Abdeckungshöhen für die amerikanischen Verhältnisse nicht erreicht. Eine Reiseversicherung genügt nicht !! Die amerikanische Einwanderungsbehörde gibt bei den Visumsbestimmungen für das Praktikantenvisum J-1 die minimale Ausstattung vor). Zudem wird eine Reisekostenunterstützung bis maximal € 1.000 gezahlt.

Bitte die lange Vorlaufzeit von gut 6 Monaten beachten. Am besten einen relativ schnell zu bekommenden „Vorabentscheid“ beantragen !!

Das BAföG muss nach dem Studium zu 50% zurückgezahlt werden !!

PROMOS-Stipendien

Unbedingt beim Akademischen Auslandsamt/International Office prüfen, ob DAAD - PROMOS-Stipendien durch die Heimathochschule vergeben werden, und was die Konditionen sind (sie werden von der Hochschule festgelegt, nicht vom DAAD).

Diese Stipendien umfassen zwischen € 300 und 500 für den Lebensunterhalt und Reisekosten für die USA bis zu maximal € 1.300.

Bildungskredit

Wenn keines der oben genannten Stipendien ausreichend ist, oder überhaupt keines in Frage kommt, sollte man über einen Bildungskredit der Bundesregierung über die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) nachdenken (auch als Studienkredit oder Studiendarlehen bezeichnet):

  • Kreditsumme bis € 7.000 auch für „ausbildungsbedingte Praktika“ im In- und Ausland
  • Auszahlung monatlich bis zu € 300; auch Einmalzahlung bis € 3.600
  • fester Zinssatz von 0,62% effektiv für die Rückzahlung
  • Rückzahlung erst ab 4 Jahre nach Fälligkeit der 1. Rate ab € 120 monatlich
  • unabhängig vom Einkommen und kombinierbar mit anderen Förderungen

Siehe zu Details die Webseite der Bundesversicherungsanstalt BVA: www.bva.bund.de.

Bildungsfonds

Oder denken Sie über einen Bildungsfonds nach. Bei einem solchen Darlehen wird das Ausfallrisiko von einem Fonds der Privatwirtschaft getragen.

  • die Rückzahlung richtet sich nach dem späteren Einkommen, also kein fester Zinssatz !!
  • die Rückzahlung beginnt normalerweise mit dem ersten Einkommen ab einem bestimmten „Schwellenwert“ (beim Deutschen Bildungsfonds bei € 1.500 Brutto-Gehalt)
  • Bildungsfonds können sich auf bestimmte Studienfächer beschränken, etwa FESTO für MINT-Fächer
  • unbedingt immer mehrere Bildungsfonds-Angebote einholen. Sie sind sehr unterschiedlich.

Bildungskredite fürs Auslandspraktikum als Beispiele zum Vergleich

 
 
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Förderhöchstdauer
24 Monate Auszahlung einmalig 48 Monate 48 Monate
Förderhöchstsumme
7.200 € 50.000 € 30.000 € 40.000 €
Höchstsumme/ Monat
300.00 € 50.000 € ab 3.000 € 800 – 2.000 €
Einmalzahlungen
bis 3.600 € Ja, bis 50.000 € ab 3.000 € Ja, bis 5.000 €
Zinssatz
0.62% variabel einkommensabhängig einkommensabhängig
Bearbeitungsdauer
3 Monate wenige Tage 2 Wochen 4 Monate
Rückzahlungsbeginn
4 Jahre nach 1. Rate nach 1 Monat ab Bruttoeinkommen von 1.500 € nach 12 Monaten
Rückzahlungsphase
max. 25 Jahre selbst bestimmbar verhandelbar max. 20 Jahre

Quelle (aktualisiert): https://www.mystipendium.de/studienfinanzierung/studienkredit.

Fazit und Vorsicht

Den oder die für einen richtigen Geldgeber zu finden, kostet Zeit und Mühe, die sich im wahrsten Sinne des Wortes auszahlen. Allerdings muss man erst einmal realistisch durchkalkuliert haben, wieviel Geld überhaupt benötigt wird !!!

Nie zu knapp rechnen !!! Immer 10% Sicherheitsaufschlag !!!

Vernünftigerweise checkt man zuerst, ob man für das AuslandsBAföG in Frage kommt (unbedingt die Vorlaufzeit einplanen !!), fragt beim Akademischen Auslandsamt/International Office seiner Hochschule nach den dortigen PROMOS-Möglichkeiten, und forstet im 3. Schritt dann die einschlägigen Datenbanken durch.

Wenn das Geld aus diesen Quellen nicht reicht bzw. möglicherweise verschiedene Quellen nicht miteinander kombinierbar sind, die Kreditsysteme prüfen. Für kürzere Aufenthalte werden normalerweise die KfW-Kredite des Bundes ausreichen. Bei größeren Summen/längeren Aufenthalten kommen die  privaten Kreditgeber zum Zuge.

Hier ist die entscheidende Frage wie beim Bausparvertrag: wie kann ich die Rückzahlung stemmen. Wann beginnt sie, in welcher monatlichen Höhe, wie lange wird sie laufen.

VORSICHT: Nie vergessen, ganz klar zu machen, wie sich der Kreditgeber verhalten wird, wenn der Kredit „notleidend“ wird, weil ich unter Umständen nicht zahlen kann wie vorgesehen. Der am leichtesten zu erhandelnde Kredit darf nicht dazu führen, dass man jahrelang von Inkassohaien verfolgt wird !! Warum nicht vorsichtigerweise Rat suchen bei einer Verbraucherzentrale: www.verbraucherzentrale.de