Corona News: Ab sofort (18.03.2022) sind für Großbritannien sämtliche Corona-Restriktionen aufgehoben!!
Praktika in England, Schottland, Wales und Nordirland umfassen eine Vielzahl von Bereichen von Accounting bis Zoology. Besonders solche im Sozialwesen und Finanzwesen (allerdings nicht bei Banken), in Anwaltsbüros, in Marketing & Sales, im IT/EDV-Bereich, Import/Export , im pädagogischen Bereich und auch in zahlreichen ingenieurtechnischen Berufen oder Architektur und Design sind beliebt. Die Bereiche Gesundheitswesen und Hotelwesen („hospitality“) sind derzeit noch gesperrt.
Die meisten Praktika in Großbritannien sind unbezahlt (volunteer). Werden sie bezahlt (auch durch Leistungen wie Wohnungshilfe, freies Lunch u.ä.), greift das britische Mindestlohngesetz.
Wir bieten Ihnen bei Ihrer Suche nach einem Job gern unsere Beratung an. Alternativ zur Selbstsuche können wir die Jobvermittlung über eine Spezialagentur empfehlen, die seit fast 20 Jahren erfolgreich Praktikanten und Trainees in Großbritannien platziert. Weitere Details finden Sie weiter unten (Infobox "Jobvermittlung")
BREXIT - auch unabhängig von Corona haben sich viele Regeln für die Reise nach Großbritannien ebenso wie die Kosten geändert. Es herrscht nun VISUMSpflicht für Studium, Sprachkurs und Praktikum.
Neue und komplizierte Spielregeln sind zu beachten.
Wir öffnen Ihnen gemeinsam mit unserer Partnerorganisation BUNAC als britischem „sponsor« die Tür zum legalen Arbeitsaufenthalt in Großbritannien über das Tier 5 GAE-Visum. Wir helfen Ihnen auf Ihrem Weg, selbständig eine passende Praktikumsstelle zu finden und unterstützen Sie bei der Erstellung der Bewerbungsunterlagen und auf den bürokratischen Dschungelpfaden danach - Schritt für Schritt. Wir machen dies für die ähnlich kompliziert angelegten amerikanischen Visa seit gut 20 Jahren, können uns also auf viel Erfahrung stützen.
Das Programm ist an keine festen Daten gebunden, so dass Sie Ihr Praktikum - bei rechtzeitiger Planung (Standard ist 12 Wochen vor Reiseantritt) - jederzeit antreten können.
Die wichtigsten neuen Bestimmungen lauten:
1. Für Praktika muss ein Tier 5 GAE-Visum persönlich vor Ort im britischen Konsulat beantragt werden
2. Die Visumsbeantragung muss über eine autorisierte britische Agentur (so genannter „Sponsor“) laufen. Der Sponsor BUNAC, mit dem CollegeCouncil arbeitet, deckt alle Fachbereiche ab außer „Hospitality“ und Gesundheitswesen. Für diese beiden Bereiche stehen wir in Verhandlungen mit anderen „Sponsors“.
3. Praktika gibt es nur noch für Vollzeit-Studierende und Studienabsolventen innerhalb von 24 Monaten nach ihrem Studienabschluss. Schülerpraktika sind nicht erlaubt.
3a. Der Visumsantrag muss begleitet sein von einer „Referenz“ eines Hochschullehrers oder Arbeitgebers.
4. Ein Arbeitsangebot mit Ausbildungsplan muss vorliegen. Das Praktikum muss mindestens 25 Wochenstunden betragen.
4a. Der Arbeitgeber muss beim „Company House UK“ registriert sein und mindestens 20 Angestellte pro Praktikant haben, sowie € 3,5 Millionen Umsatz. Die Firma soll mindestens 2 Jahre alt sein. Ist eine dieser Bedingungen nicht erfüllt, muss der „Sponsor“ die Firma vor Ort auf Eignung prüfen (site visit). Extrakosten: € 120.
5. Englischkenntnisse auf Niveau des IELTS-Tests 6.0 (fortgeschritten) sind nachzuweisen über einen Test durch einen von 4 britischen Test-Anbietern in GB oder außerhalb Großbritanniens. Alternativ kann auch der amerikanische Online-Test „ITEP Intern Test for BUNAC“ abgelegt werden. Hochschul- oder DAAD-Zeugnisse gelten nicht. Kosten: IELTS: € 257; ITEP € 65.
6. Bei Beantragung des Visums sind € 1.550 nachzuweisen.
7. Eine Krankenversicherung, die Großbritannien abdeckt, ist vorzulegen. Sie muss eine Deckungssumme von mindestens € 85.000 aufweisen für medizin. Behandlung und Krankenrücktransport. Siehe dazu weiter unten.
man braucht ein spezielles Visum, das Tier 5 GAE (Government Authorized Exchange). Dies gilt nur für den im Antrag angegebenen Arbeitgeber. Ein Arbeitgeberwechsel ist nicht möglich.
ohne ein festes Arbeitsangebot inklusive „Training Plan“, das durch ein „Certificate of Sponsorship“ einer autorisierten britischen Agentur („Sponsor“) abgedeckt ist, kann kein Visumsantrag gestellt werden.
für das Visum braucht man einen Pass mit biomerischen Foto. Der Personalausweis genügt nicht.
das Visum muss im Land der Staatsbürgerschaft beantragt werden; oder eine permanente Aufenthaltsgenehmigung für das Land, in dem beantragt wird, muss vorliegen.
das Visum muss persönlich in einem Konsulat beantragt werden, wo biometrische Daten erhoben werden.
das Visum gilt nur für den Antragsteller. Begleitung durch Ehefrau o.a. nicht möglich
das Visum ist „multi-entry“, kann also für Reisen vor, nach und während des Praktikums benutzt werden
Mindestalter 18 Jahre
Studierende(r) in Hochschulstudiengang (Vollzeit) oder innerhalb 24 Monate nach Examen. Keine Schulpraktika.
Höchstdauer des Praktikums 6 Monate. Verlängerung nicht möglich. Man kann nach der Ausreise jedoch ein 2. GAE-Visum beantragen. Allerdings darf das 2. Praktikum nicht einfach das 1. weiderholen/verlängern, sondern muss im Ausbildungsplan deutlich als höherstufig erkennbar sein, wenn es bei derselben Firma stattfindet.
mehr als 2 GAE-Visa werden nicht ausgestellt, d.h. 12 Monate sind Maximum.
Bei Beantragung des Visums sind € 1.550 nachzuweisen.
Eine Versicherung für Großbritannien, die einen Arbeitsaufenthalt abdeckt und mindestens eine Deckungssumme von € 85.000 für medizinische Versorgung und Krankenrückfüh-rungskosten aufweist, ist laut Immigrationsbehörde Pflicht. Dies ist für deutsche Verhältnisse irrelevant. Die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA) informiert:
Für Aufenthalte zum Zwecke eines Praktikums in Großbritannien, die ab dem 01.01.2021 beginnen, ist ein Leistungsbezug über die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) oder Provisorische Ersatzbescheinigung (PEB) aufgrund des neuen Abkommens weiterhin möglich.
Bitte wenden Sie sich für die EHIC an Ihre zuständige gesetzliche Kranken- und Pflegekasse. Stellen Sie sicher, dass Ihre Versicherung den Krankenrücktransport aus Großbritannien abdeckt !!
Leider sind durch den BREXIT und die wieder eingeführte Visumspflicht neue bürokratische Stationen in den Antragsprozess eingebaut worden, die allesamt Gebühren kosten:
Unsere Jobvermittlung liegt in den Händen von Karen Bowring, deren Agentur in den letzten 15 Jahren über 8.500 Praktikantinnen und Praktikanten in mehr als 50 Wirtschafts-, Industrie - und Dienstleistungsbereiche quer durch Großbritannien vermittelt hat. Eine Auswahl der populärsten finden Sie unten.
Unten finden Sie eine Auflistung einiger Fachbereiche, in denen Sie ein Praktikum vermitteln lassen können. Sehen Sie Ihren Fachbereich nicht auf der Liste? Schreiben Sie uns an, und wir fragen für Sie nach.