Fachpraktikum in Australien

Australien hat sämtliche Corona-Restriktionen aufgehoben.

CollegeCouncil hat sich in Australien mit professionellen Organisationen zusammen getan, die Sie nach Ihren Wünschen an ein australisches Unternehmen vermitteln können. Zusätzlich bieten wir Ihnen wertvolle Hilfestellungen, angefangen bei Tipps zur Erstellung von Bewerbungsunterlagen und der Beantragung des richtigen Visums bis hin zur tatkräftigen Unterstützung im Lande selbst.

Mehr über Land und Leute

Praktikumsbereiche

Hinsichtlich der gewünschten Fachgebiete und Berufsfelder sind Ihnen in Australienso gut wie keine Grenzen gesetzt: Unsere Partner können in nahezu jedem gewünschten Bereich Praktika vermitteln und betreuen. Eine Auswahl (ausführliche Liste in den Programmpapieren) :

  • Wirtschaft, Handel, Finanzen
  • Hotellerie, Restaurant, Tourismus
  • Technik und Ingenieurwesen
  • Medien, Kommunikation, IT
  • Naturwissenschaften
  • Agrarwissenschaften
  • Architektur, Landschaftsarchitektur
  • Politik, Jura, Sozialwesen
  • Geistes- und Sozialwissenschaften
  • Kunst und Kunstgeschichte

Die Dauer Ihres Fachpraktikums in Australien kann zwischen 2 und 12 Monaten betragen. Der Beginn ist - unter Berücksichtigung unserer Bearbeitungszeiten - jederzeit möglich. Praktika in Australien sind fast immer unbezahlt.

Teilnahmebedingungen

  • Für Realschulabsolventen, Abiturienten, Studierende, Hochschulabsolventen und junge Berufstätige
  • Alter zwischen 18 und 30 Jahre
  • mindestens befriedigende allgemeine Englischkenntnisse und befriedigende Kenntnisse der englischen Fachterminologie im Fachgebiet
  • Praxiserfahrung jedweder Art und/oder akademische Ausbildung im Praktikumsfeldvon Vorteil

1. Visum Subclass 417 (Working Holiday)

  • Dieses Visum ist durchaus auch für Praktika brauchbar, allerdings nur, wenn man es nicht bereits vorher für einen Working Holiday-Aufenthalt benutzt hat oder einen solchen für später plant, denn es wird im Prinzip nur einmal im Leben für Australien ausgestellt („once-in-a-lifetime").
    Seit 2005 ist es unter Umständen möglich, ein zweites Working Holiday Visum zu beantragen. Dies kann sowohl innerhalb als auch außerhalb Australiens beantragt werden. Unbedingte Voraussetzung ist, dass man vorher mit dem ersten „Working Holiday" Visum nach Australien eingereist ist, nach wie vor sämtliche Beantragungskriterien erfüllt und nachweisbar mindestens 3 Monate „seasonal work in regional Australia" geleistet hat (etwa Ernte- und Farmarbeit im „Bush").
  • Es ermöglicht jedermann zwischen 18 und 30 Jahren einen bis zu 12 Monate langen Arbeits- und Reiseaufenthalt in Australien.
  • Es ermöglicht bezahlte (und unbezahlte) Praktika oder Jobs jeder Art, die man für maximal 6 Monate bei derselben Firma / demselben Arbeitgeber absolvieren darf.
  • Es wird immer automatisch für 12 Monate ausgestellt und gilt ab dem Zeitpunkt der Einreise nach Australien.
  • Die australischen Behörden erwarten, dass Sie auf Verlangen einen finanziellen Nachweis von AUS $ 5.000 (ca. € 3.330, Stand 01/2016) und ein Rückflugticket vorlegen können. Noch bei der Ankunft in Australien kann es passieren, dass Einreisebeamte einen Nachweis der Bank oder aktuelle Kontoauszüge von Ihnen sehen wollen.
  • Kurzfristiges Verlassen des Landes (z.B. nach Fidschi oder Neuseeland) ist in der Regel möglich, allerdings verlängert sich dadurch nicht die mögliche Aufenthaltsdauer in Australien (d.h. „die Working Holiday-Visum-Uhr" läuft weiter).
  • Um die Sicherheit Australiens gewährleisten zu können, wird ein (kleines) polizeiliches Führungszeugnis verlangt.

2. Visum Subclass 416 (Special Program Visa)

Für dieses Visum benötigt man einen dafür speziell autorisierten australischen Visums-Sponsor, über den man die Aufnahme in das Visumsprogramm beantragt.

  • Es ermöglicht bezahlte (und unbezahlte) Praktika vor allem im Bereich Kultur, Community-
    Services und Business, die man für bis zu 12 Monate bei derselben Firma / demsel-
    ben Arbeitgeber absolvieren darf.
  • Der Arbeitgeber muss ein detailliertes Praktikumsangebot vorlegen
  • Die australischen Behörden erwarten, dass Sie auf Verlangen einen finanziellen Nachweis
    von AUS $ 5.000 (ca. € 3.330, Stand 01/2016) und ein Rückflugticket vorlegen können.
    Noch bei der Ankunft in Australien kann es passieren, dass Einreisebeamte einen Nachweis
    der Bank oder aktuelle Kontoauszüge von Ihnen sehen wollen.
  • Kurzfristiges Verlassen des Landes (z.B. nach Fidschi oder Neuseeland) ist in der Regel
    möglich, allerdings verlängert sich dadurch nicht die mögliche Aufenthaltsdauer in
    Australien (d.h. „die Visums-Uhr" läuft weiter).
  • Um die Sicherheit Australiens gewährleisten zu können, wird ein (kleines) polizeiliches
    Führungszeugnis verlangt.

Für ein vermitteltes Fachpraktikum: ab € 900 (zzgl. Versicherung und Visumsgebühr)

Für ein Fachpraktikum ohne Vermittlung: ab € 559 (inkl. Versicherung; zzgl. Visumsgebühr) 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Programmbroschüre

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